Verfügbare Gärten in unserem Verein

Freie Gärten

Jetzt Ihren Traumgarten sichern!

Sie träumen von einem eigenen Stück Natur?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen freien Garten bei uns zu pachten!

Genießen Sie frische Luft, grüne Oasen und den Freiraum, sich kreativ auszuleben – sei es beim Anbau von Obst und Gemüse oder beim Entspannen im Grünen.
Unsere Gärten sind individuell gestaltbar und perfekt für Familien, Hobbygärtner und Naturfreunde.

Informieren Sie sich jetzt über unsere freien Parzellen und starten Sie schon bald in Ihr eigenes Gartenprojekt!

Garten Nr. 53

Genießen Sie die Ernte von unseren Obstbäumen, darunter saftige Äpfel und Birnen sowie köstliche Himbeeren. Mit ihren Brunnen und Stromanschluss sind Sie bestens ausgestattet, um Ihre Gartenideen zu verwirklichen.

Garten Nr. 79

Hier finden Sie nicht nur eine liebevoll gepflegte Umgebung, sondern auch eine großzügige Laube aus Holz, die perfekt für entspannte Stunden im Freien ist. 

Garten Nr. 43

Entdecken Sie die Schönheit und Vielfalt unseres Gartens mit einer Gesamtfläche von 410 m².

Lageplan von unserem Verein

Zusatzinformationen

Liebe Garteninteressenten,

Der Eigentümer des Pachtlandes ist die Gemeinde Borsdorf. Der Generalpächter ist der Kreisverband Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e.V. Wir, als Kleingärtnerverein „Grüner Winkel e.V. Zweenfurth“, schließen im Auftrag des Generalpächters dann Unterpachtverträge ab.

Wer einen Garten pachten möchte, muss Mitglied in unseren Verein werden. Dazu ist ein Mitgliedsantrag (s. Homepage unter Dokumente) beim Vorstand einzureichen. Dann führt der Vorstand, mit dem Interessenten ein Gespräch und eine Besichtigung des Gartens durch.

Auf der Grundlage eines Wertermittlungsprotokolls kann nach erfolgter Aufnahme in den Verein, die Laube und die Anpflanzungen vom Vorpächter abgekauft werden. Mit dem Verein wird gleichzeitig ein Pachtvertrag abgeschlossen und der Interessent hinterlegt eine Sicherheitsleistung von derzeit 300 €. Dann kann das Abenteuer Garten beginnen.

♦ Im Januar jeden Jahres erfolgt durch den Verein eine Rechnungslegung über folgende Kosten:
– Beiträge an Verein und Kreisverband,
– Pacht für die Gartenparzelle wird im Pachtvertrag geregelt, einschl. Anteil an der Gemeinschaftsfläche,
– Grundsteuer A für die Parzelle, einschl. Anteil an der Gemeinschaftsfläche,
– Jahresvorschuss für den Stromverbrauch.

♦ Die Grundsteuer B für Lauben > 24 m² wird durch die Gemeinde eingezogen.

♦ Jährlich am 30. Juni wird der Stromverbrauch per Foto an den 2. Vorsitzenden gemeldet; Rechnungslegung dann im Juli/August.

♦ Die Mitgliederversammlung findet jährlich im März/April statt.

♦ Jeden 2. Sonntag von Mai bis September lädt der Gartenfachberaters zum Stammtisch-Fachgespräch in den Gemeinschaftsgarten.