Informationen an die Mitglieder unseres Vereins

Unsere nächste Mitgliederversammlung, einschließlich Wahl eines neuen Vorstandes,  findet am 05. Mai 2024 um 10 Uhr im Bürgerhaus, Dorfstr. 2, 04451 Borsdorf, OT Zweenfurth, statt. Wir laden hiermit alle unsere Mitglieder recht herzlich ein.

Was muss man als Mitglied unseres Kleingartenvereins beachten?

Wir möchten eine kurze Übersicht über die wichtigsten zu beachtenden Punkte geben, mit deren Einhaltung man schon einen gewichtigen Teil zu einem angenehmen Vereinsleben beigetragen hat:

  • Auf mindestens einem Drittel der Gartenfläche muss eine kleingärtnerische Nutzung betrieben werden, d.h. Anbau von Obst und Gemüse sowie Heil- und Gewürzpflanzen, auch seltene Pflanzen zur Erhaltung der Artenvielfalt aber keine Neophyten.
  • Die Bewirtschaftung und Nutzung soll naturnah und umweltfreundlich sein. Ein naturbelassener Kleingarten entspricht aber nicht der kleingärtnerischen Nutzung im Sinne des Bundeskleingartengesetzes.
  • Die Wege vor dem Garten müssen von den anliegenden Pächtern sauber gehalten werden.
  • Die Höhe von Hecken an den Außengrenzen des Vereins darf maximal 1,80 m und an der Gartengrenze zu den Wegen in der Anlage maximal 1,20 m betragen.
  • Es sind keine Laub- und Nadelbäume (u.a. auch Essigbaum, Weide, Haselnuss, Walnuss, Eschen, Ahorn, Korkenzieherweiden, Ginkgo, Wacholder) und keine Hecken aus Koniferen gestattet.
  • Alle Bautätigkeiten mit dem Zweck der Neuerrichtung oder Erweiterung müssen dem Vorstand zur Genehmigung angezeigt werden.
  • Alle Mitglieder sollten an der Mitgliederversammlung des Jahres teilnehmen.
  • Ortsfeste Badebecken (gemauert, betoniert) sind nicht zulässig, nicht ortsfeste Badebecken mit einem Fassungsvermögen bis zu 7 m³ sind kalenderjährlich in den Monaten Mai bis September statthaft. Es bedarf einer schriftlichen Zustimmung der Nachbargärten und es ist mindestens ein 2 m Abstand zu den Gartengrenzen einzuhalten.
  • Innerhalb des Vereins gilt vom 01. April bis 30. September des Jahres eine tägliche Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr. In dieser Zeit sind nur leichte, geräuscharme Arbeiten erlaubt.
  •  Neben einer Laube mit 24 m² sind ebenfalls zulässig im Kleingarten z.B. nach Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V.:
    • Gewächshaus: Fläche von 12 m²; Höhe max. 2,50 m
    • Feucht-Biotop: Größe höchstens 8 m²; Tiefe 1,10 m

  

Gartenfreunde beachtet bitte auch folgende weitere Termine:

  • Kündigung der Vereinsmitgliedschaft immer schriftlich bis 3. Werktag im Juli zum Ende des Geschäftsjahres.
  • Kündigung des Pachtvertrages immer schriftlich, entsprechend der Reglung im Pachtvertrag.